Die hochfrequenten Anteile der Zisch- und Explosiv-Laute übertragen den Inhalt der Sprache. Daher müssen Hörgeräte diesen Bereich stark anheben. Sehr viele Störgeräusche sind ebenfalls stark hochfrequent und werden mit verstärkt.
Daraus resultiert die bauliche Aufgabe, insbesondere diese hochfrequenten Störgeräusche
▪️gar nicht erst entstehen zu lassen
▪️oder sie zu dämpfen
Der Ton macht die Musik: Erst wenn man es am eigenen Körper erfährt weiß man um was es geht! Wir können Ihnen in unserem Mediencube anhand unserer induktiven Hörschleife demonstrieren wie sich ein Schwerhörende/r fühlt.
Vereinbaren Sie gerne einen individuellen Beratungstermin oder besuchen einen unserer Workshops.

Menschen mit Höreinschränkungen
Warum sollten Unternehmen aktiv werden?
Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit eine Schwerhörigkeit zu entwickeln. Unter den 50-59 jährigen Deutschen ist bereits jeder Vierte schwerhörig. In Verbindung mit der demografischen Entwicklung heißt das: In einer älter werdenden Gesellschaft wird die Zahl der Betroffenen zunehmen.
Lt. Statistischem Bundesamt stieg die Erwerbstätigenquote der 55-64 jährigen in den vergangenen Jahren deutlich an. Vor dem Hintergrund längerer Lebensarbeitszeiten und der demografischen Entwicklung werden zukünftig mehr schwerhörige Menschen in Unternehmen tätig sein.
In vielen Unternehmen und Branchen wird Arbeit immer kommunikationsorientierter. Es ist daher
zu empfehlen, sich als Betrieb mit dem Thema zu beschäftigen.
️◾️ Die Schwerhörigkeit ins Bewusstsein rücken
◾️ Hörfreundliche Unternehmenskultur schaffen
◾️ Barrierefreie Arbeitsumgebungen mit guter Raumakustik und technische Lösungen wie Höranlagen integrieren
Es ist Zeit Barrieren abzubauen und für gute, einfache Kommunikation für alle zu sorgen.

Barrierefrei Hören – Gesetzliche Vorgaben: Wussten Sie, dass …
Die UN-Konvention über Rechte von Menschen mit Behinderung sowie das Grundgesetz der BRD und das Behindertengleichstellungsgesetz legen fest, dass u.a. akustische Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen für Menschen mit Behinderung nutzbar sein müssen.
Die Bayer. Bauordnung verlangt Barrierefreiheit für Einrichtungen des Kultur- und Bildungswesens, Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude u.v.m. Für Architekten, Planungsbüros und ausführende Unternehmen ist die Integration barrierefreien Hörens eine Herausforderung.
Welche rechtlichen, technischen und biologischen Faktoren für die Umsetzung dieser Anforderungen grundlegend sind und wie man sie planerisch umsetzen kann können Sie in unserem Workshop „Ohren auf!“ erfahren
▶ 27. April 2022 von 08:30 – 12:00 Uhr oder
▶ 27. April 2022 von 13:30 – 17:00 Uhr
(99€ Teilnahmegebühr inkl. Kaffeepause & Fränkischen Imbiss)


Wir als Medientechnik Full-Service-Provider können Ihnen hier gernebeim Thema „Barrierefreis Hören“ in unterschiedlichster Weise unterstützen. Neben unseren regelmäßigen Planerworkshops bieten wir auch LIVE Demos in unserem Mediencube an.
